weimar.deStadtBürgerserviceAbwassereigenkontrolle
Abwassereigenkontrolle
Betreiber von Abwasseranlagen
- für kommunales Abwasser (Einleitung > 8 m³/d oder > 50 Einwohnerwerte) und
- für gewerbliches Abwasser, für die eine Indirekteinleitergenehmigung nach § 49 ThürWG erteilt wurde
müssen jährlich einen Eigenkontrollbericht entsprechend der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung an die Untere Wasserbehörde abgegeben. Hierin ist die vorgenommene Eigenkontrolle (Wartung, Prüfung, vorgeschriebene Messungen) zu dokumentieren.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frauke Gerlach
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-924
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