Abfallwirtschaftskonzept
Durch die Stadt Weimar als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist das lokale Abfallwirtschaftskonzept alle 6 Jahre fortzuschreiben. Gemäß Thüringer Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung gibt dieses eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist die Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft.
Der Entwurf der Fortschreibung des nächsten Planungszeitraums 2022 – 2027 liegt nun vor. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 01.07.2022 bis einschließlich 15.08.2022 digital hier sowie zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Weimar, Umweltamt, Schwanseestr. 17, 99423 Weimar im Haus 1, Zimmer 041. Innerhalb dieses Zeitraums besteht für jeden Bürger Weimars die Möglichkeit, gegenüber der Stadtverwaltung Weimar Stellung zu nehmen. Dies kann per E-Mail an umwelt@stadtweimar.de, über das rechts verlinkte Kontaktformular, per Brief an Stadt Weimar, Umweltamt, Schwanseestr. 17, 99423 Weimar oder per Niederschrift bei Einsicht in den Diensträumen erfolgen.
Abfallwirtschaftskonzept digital
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Kreislaufwirtschaftsgesetz in der aktuellen Fassung
Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz in der aktuellen Fassung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Cornelia Günther
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-949
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