Aktuelle Rechtsgrundlage
Das Thüringer Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen.
Aktuelle Verfügungen der Stadt Weimar
Alle Weimarer Allgemeinverfügungen sind außer Kraft. Es gilt die aktuelle Verordnung des Freistaats Thüringen.