Verordnungen des Landes Thüringen und Allgemeinverfügungen der Stadt Weimar
Aktuelle Rechtsgrundlage - Freistaat Thüringen
Aktuelle Verfügungen der Stadt Weimar
Alle Weimarer Allgemeinverfügungen sind ausgelaufen, da nun alle wesentlichen Regelungen in die derzeit gültige Corona-Verordnung des Landes aufgenommen wurden. Damit gilt in Weimar nun ausschließlich die jeweils gültige Verordnung des Freistaats Thüringen.