Der Stadtrat beschließt als Leitbild seiner Arbeit:

Präambel

Zur Planung und Durchführung einer weiteren Verwaltungsmodernisierung bedarf es eines Leitbildes des Stadtrates. Es muss Ausdruck eines gemeinsamen kommunalen Selbstverständnisses und damit unter Respektierung anderer Grundüberzeugungen Kern eines gemeinsamen, zukunftsorientierten Handelns für unsere Stadt sein. Dabei soll einer praxisbezogenen „modularen“ Entwicklung der Vorrang vor der Entwicklung eines „allumfassenden“ Leitbildes gegeben werden.

§ 1

Die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt bedeutet für uns weit mehr, als die Verpflichtung, das Vergangene zu wahren und dabei zugleich dem Vergessen sichtbar zu widerstehen. Sie ist für uns - trotz verschiedener Ansätze im Denken und Handeln - vor allem das stetige und gemeinsame Streben nach angemessenen Lebensbedingungen für alle Menschen in unserer Stadt. Mitmenschlichkeit, Weltoffenheit und Toleranz sind hierbei als Werte unsere gemeinsame Basis und unser Maßstab zugleich.

§ 2

Die zukunftsfähige Entwicklung unserer Stadt erfordert die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und ist ohne eine Einbeziehung des Umlands sowie einer Berücksichtigung der Entwicklung von Erfurt und Jena nicht denkbar. Wir sehen deshalb in einem konzertierten und qualifizierten Aus- und Aufbau der Bereiche Kultur, Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft die wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt in einem Europa der Regionen, denn hierin liegt der entscheidende Faktor für die Entwicklung von Handel, Gewerbe und privater sowie öffentlicher Dienstleistung. Auch die Gemeinwohlverpflichtung des Stadtrates wird sich an dieser Schwerpunktsetzung orientieren.
Wir werden, kritisch und ohne Selbstüberschätzung auch neue Wege beschreiten.

Deshalb

- arbeiten wir mit der Verwaltung im kommunalpolitischen Handlungsrahmen an mittel- und langfristigen Strategien für dem Allgemeinwohl verpflichteten modernen Verwaltungsstrukturen,

- schaffen wir größere Transparenz der Arbeit in den Ausschüssen und im Stadtrat,

- beschränken wir unsere Tätigkeit nicht nur auf die Kontrolle der Verwaltung und unsere Satzungskompetenz, sondern unterstützen die Verwaltung in ihren Tätigkeiten für die Menschen in dieser Stadt,

- stellen wir das Gemeinwohl über Partei- und Individualinteressen;

- anerkennen wir, dass zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt Entscheidungen auch Legislaturperioden überdauern müssen und gefasste Beschlüsse grundsätzlich konsequent um zusetzen sind.


Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich der Lenkungsausschuss im Rahmen seiner weiteren Arbeit und unter Berücksichtigung des beschlossenen Leitbildes mit folgenden Diskussionsansätzen beschäftigt:


Gemeinde, Kreis- und Stadträte stehen in der Verantwortung zu verhindern, dass Haushaltskonsolidierung nicht nur auf die Streichung von sogenannten freiwilligen Leistungen reduziert wird. Ein hohes Niveau in der kommunalen Kultur- und Bildungsarbeit ist nicht als Last oder Verschwendung, sondern als Investition in unsere Zukunft und als Teil einer positiven Standortentwicklung zu verstehen. Schon deshalb sind alle politischen Ansätze zu unterstützen, die geeignet sind, die völlig untaugliche Trennung zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben aufzugeben. Bundes- beziehungsweise landesrechtlich sollte deshalb den Gemeinden (Landkreisen) über allgemeine Leistungsbeschreibungen die Freiheit für eine eigenverantwortliche und situationsgerechte Aufgabenerfüllung eingeräumt werden. Dies gilt gerade auch für die zunehmend auf die Kommunen verlasteten sozialen Aufgaben. So müssen aus der längst allgemein vertretenen Erkenntnis, dass heutige Einsparungen bei den angeblich freiwilligen Aufgaben in einigen Jahren als Ausgaben im Rahmen der sogenannten Pflichtaufgaben im Bereich der Sozialhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder gar bei Resozialisierungsmaßnahem wieder auf die Gemeinden zukommen, endlich Konsequenzen folgen.


Was spricht zum Beispiel dagegen, der gewählten Gemeindevertretung die Entscheidungsfreiheit einzuräumen, im Rahmen ihres Budgets statt einen Abwasserkanal zu bauen oder die Kosten für die Straßenreinigung anteilig aufzubringen, erweiterte Öffnungszeiten bei der Stadtbibliothek zu finanzieren? Schon heute würde dieser Ansatz jedenfalls dem Gesetzeswortlaut nicht widersprechen. So kennt die Thüringer Kommunalordnung in ihrer heutigen Fassungen den Begriff der „freiwilligen Leistung“ nicht. Dort wird - ohne eine Rangfolge festzulegen - nur von „Eigenen Aufgaben“, als den Aufgaben im eigenen Wirkungskreis, gesprochen. Zu diesen gehören nach § 2 Abs. 2 ThürKO natürlich die Belange von Wirtschaft und Gewerbe, die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs und der Energie und Wasser-/Abwasserversorgung. Aber dazu gehört nach dem Wortlaut des Gesetzes auch „insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung (...), die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebots an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens (...)“. Auch wenn die (noch) herrschende Meinung in den § 2 ThürKO die „Freiwilligkeit“ im Sinne der „Wunschleistung“, die bei fehlender Finanzausstattung in erster Linie verzichtbar sein „muss“, hineinließt, lässt die Norm kreative Kommunalpolitik zu.