Hauptsatzung


Im §  20 der Thüringer Kommunalordnung ist festgeschrieben: "...jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu regeln, was nach den Bestimmungen dieses Gesetzes einer Regelung durch die Hauptsatzung vorbehalten ist ..." 

Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung.