Die Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat bildet gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtrates. Die Besetzung der Ausschüsse regelt sich gem. § 27 ThürKO. Die Sitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt. Grundsätzlich sind alle Ausschüsse vorberatende Ausschüsse
(§ 26 ThürKO). Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich (§ 43 Abs. 1 ThürKO).
Ausschüsse im Überblick:
- Haupt- und Personalausschuss (HPA)
- Finanzausschuss (FA)
- Immobilienausschuss - als Unterausschuss (IA)
- Wirtschafts- und Tourismusausschuss (WTA)
- Sozial- und Wohnungsausschuss (SWA)
- Bildungs- und Sportausschuss (BSA)
- Bau- und Umweltausschuss (BUA)
- Kulturausschuss (KA)
Weitere Ausschüsse:
Neben diesen Ausschüssen haben die kreisfreien Städte nach den Festlegungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) auch einen Jugendhilfeausschuss (JHA) zu bilden.