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Anliegen A-Z: BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Beschreibung
Aufgaben und Zielsetzungen
sozialpolitische Zielsetzung:
Es besteht bei Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung, wenn dem Auszubildenden dir für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, d. h.
- Chancengleichheit im Bildungswesen
- BAföG ist nicht abhängig von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten, jeder kann frei entscheiden, welche Ausbildung aufgenommen werden soll
Arbeitsweise
- Beratung der Antragsteller über die Möglichkeiten einer Förderung nach dem BAföG (welche Ausbildungsstätte wird gefördert, Erstausbildung oder weitere Ausbildung, Alter, Umfang, Bedarfssätze, Dauer der Förderung, eigenes Einkommen und Vermögen, Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten, Möglichkeiten der Vorausleistung, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen)
- Bearbeitung der Anträge einschließlich Bescheiderteilung und Bearbeitung von Widersprüchen unter Beachtung des Datenschutzes
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Behörden
- die Bearbeitung ist kostenfrei
- weitere Informationen finden Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de
Öffnungszeiten im Bereich BAföG
Mo geschlossen
Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr nach Vereinbarung
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen die Sie benötigen finden Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Julia Hahnemann (A - G)
E-Mail: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-929
zum Kontaktformular
Frau
Kerstin Fricke (H - K )
E-Mail: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-865
zum Kontaktformular
Frau
Ines Melle (L - Z)
E-Mail: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-928
zum Kontaktformular