Anliegen: Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte
Beschreibung
Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Abgabepflichtigen für Eintrittsentgelte
- von im Stadtgebiet befindlichen Museen, Schlössern, Sammlungen, Ausstellungen, Theatern und Wandertheatern
- von im Stadtgebiet stattfindenden
- kulturellen Veranstaltungen in festen wie fliegenden Bauten
- Tanz-, Konzertveranstaltungen und Festivals
- Varieté-, Kabarett-, Kleinkunst- und Revuevorstellungen
- Schönheitstänze, Darbietungen ähnlicher Art
- sportliche Veranstaltungen, die im Rahmen eines Berufes oder Gewerbes betrieben werden
Abgabepflichtig ist der Erwerber einer Eintrittskarte bzw. der Besucher der Veranstaltung. Ausgenommen sind Kinder und SChüler, sofern für diese ermäßigte Eintrittsentgelte erhoben werden. Weitere Befreiungsgrundlagen sind in der Satzung zur KUlturförderabgabe für Eintrittsentgelte vom 01.09.2008 geregelt. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt sind der Betreiber der Einrichtung bzw. die Veranstalter, die das Eintrittsentgelt erheben, verpflichtet.
Gebühren
Höhe der Steuer:
Die Abgabe beträgt bei einem Eintrittsentgeld
- bis 15,00 €
- 0,50 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
- 15,01 € bis 40,00 €
- 0,70 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
- ab 40,01 €
- 0,90 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte vom 01.09.2008
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Silvia Weihmann
E-Mail:steuern@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-415
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