Anliegen: Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte

Beschreibung

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Abgabepflichtigen für Eintrittsentgelte

  1. von im Stadtgebiet befindlichen Museen, Schlössern, Sammlungen, Ausstellungen, Theatern und  Wandertheatern
  2. von im Stadtgebiet stattfindenden
    • kulturellen Veranstaltungen in festen wie fliegenden Bauten
    • Tanz-, Konzertveranstaltungen und Festivals
    • Varieté-, Kabarett-, Kleinkunst- und Revuevorstellungen
    • Schönheitstänze, Darbietungen ähnlicher Art
    • sportliche Veranstaltungen, die im Rahmen eines Berufes oder Gewerbes betrieben werden

Abgabepflichtig ist der Erwerber einer Eintrittskarte bzw. der Besucher der Veranstaltung. Ausgenommen sind Kinder und SChüler, sofern für diese ermäßigte Eintrittsentgelte erhoben werden. Weitere Befreiungsgrundlagen sind in der Satzung zur KUlturförderabgabe für Eintrittsentgelte vom 01.09.2008  geregelt. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt sind der Betreiber der Einrichtung bzw. die Veranstalter, die das Eintrittsentgelt  erheben, verpflichtet.

 

Gebühren

Höhe der Steuer:

Die Abgabe beträgt bei einem Eintrittsentgeld

  • bis 15,00 €
    • 0,50 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
  • 15,01 € bis  40,00 €
    • 0,70 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
  • ab 40,01 €
    • 0,90 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher  

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte vom 01.09.2008

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

 

Ansprechpartner

Frau Silvia Weihmann
E-Mail:steuernspamfilter@stadtweimarspamfilter.de
Telefon: (03643) 762-415
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