Anliegen: Vergnügungssteuer

Beschreibung

Erhebung einer Vergnügungssteuer nach Bestimmungen der Satzung für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung)

 

Gebühren

siehe Satzung

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Satzung der Stadt Weimar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung) vom 10.02.2008

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

 

Ansprechpartner

Frau Silvia Weihmann
E-Mail:steuernspamfilter@stadtweimarspamfilter.de
Telefon: (03643) 762-415
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