Anliegen: Vergnügungssteuer
Beschreibung
Erhebung einer Vergnügungssteuer nach Bestimmungen der Satzung für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung)
Gebühren
siehe Satzung
Formulare
- Spielgerätesteuererklärung - Anlage 1a
- Spielgerätesteuererklärung - Anlage 1b
- Spielgerätesteuererklärung - Anlage 2a
- Spielgerätesteuererklärung - Anlage 2b
- Spielgerätesteuererklärung - Anlage 3
- Spielgerätesteuererklärung - Deckblatt
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung der Stadt Weimar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung) vom 10.02.2008
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Silvia Weihmann
E-Mail:steuern@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-415
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