Anliegen: Hundesteuer, Anmeldung/Abmeldung

Beschreibung

Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Gebiet der Stadt Weimar einen oder mehrere Hunde hält.
Die Erhebung  der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen und Steuerfreiheit sind im § 7 und Steuerermäßigungen im § 8 der Satzung festgelegt.

 

Gebühren

pro Jahr
  • erster Hund 60,00 EURO
  • zweiter Hund 72,00 EURO
  • und jeder weiterer Hund 84,00 EURO

 

Benötigte Unterlagen

  • Hundesteueranmeldung
  • Personalausweis
  • Impfausweis des anzumeldenden Hundes
  • Hundesteuerabmeldung
  • Nachweis der Verendung des Tieres
  • Abgabe der Hundesteuermarke

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hundesteuersatzung der Stadt Weimar in der Fassung vom 10.03.2008

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

 

Ansprechpartner

Frau Carola Gassmann
E-Mail:steuernspamfilter@stadtweimarspamfilter.de
Telefon: (03643) 762-413
zum Kontaktformular

Herr Weber
E-Mail:steuernspamfilter@stadtweimarspamfilter.de
Telefon: (03643) 762-412
zum Kontaktformular