Anliegen: Hundesteuer, Anmeldung/Abmeldung
Beschreibung
Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Gebiet der Stadt Weimar einen oder mehrere Hunde hält.Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen und Steuerfreiheit sind im § 7 und Steuerermäßigungen im § 8 der Satzung festgelegt.
Gebühren
pro Jahr- erster Hund 60,00 EURO
- zweiter Hund 72,00 EURO
- und jeder weiterer Hund 84,00 EURO
Benötigte Unterlagen
- Hundesteueranmeldung
- Personalausweis
- Impfausweis des anzumeldenden Hundes
- Hundesteuerabmeldung
- Nachweis der Verendung des Tieres
- Abgabe der Hundesteuermarke
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Hundesteuersatzung der Stadt Weimar in der Fassung vom 10.03.2008
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Carola Gassmann
E-Mail:steuern@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-413
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Herr Weber
E-Mail:steuern@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-412
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