Anliegen: Chemikalienrecht
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreie Städte, jeweils im übertragenen Wirkungskreis (untere Chemikaliensicherheitsbehörden) sind zuständige Behörden für:
- die Überwachung nach § 21ChemG sowie nach § 13 WRMG,
- die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Abs.1 der Chemikalienverbotsverordnung,
- die Entgegennahme von Anzeigen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 6 der ChemVerbotsV,
- Vollzug der EU-Chemikalien-Verordnung REACH (EG) Nr. 1907/2006.
Die chemikalienrechtliche Überwachung umfasst:
Erlaubnis, Anzeige, Ausnahmegenehmigung, Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften für Abgabe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens, Verwendens, der Lagerung, Produktion und Rückgewinnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen.
REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Links für weitere Informationen:
- BLAC – www.blac.de
- BAuA – www.baua.de
- Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de
- REACH
- TMLNU – www.thueringen.de/de/tmlnu
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH – Anpassungsgesetz)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch – und Reinigungsmitteln (Wasch – und Reinigungsmittelgesetz – WRMG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV)
- EU-Chemikalien-Verordnung REACH (EG) Nr. 1907/2006
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- ChemOzonSchichtV - Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen
- ChemKlimaschutzV - Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase
- ChemVOCFarbV - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung: Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Lieselotte Wispel
E-Mail:umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-913
zum Kontaktformular