Anliegen: häusliches Abwasser
Beschreibung
Unter häuslichem Abwasser versteht man das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften im Haushalt veränderte Wasser (Schmutzwasser). Dazu gehört das Wasser aus dem Bad, dem WC, der Küche und der Waschmaschine. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. In der Stadt Weimar ist dafür der Abwasserbetrieb Weimar zuständig. Die Abwasserbeseitigung erfolgt für ca. 96 % der Haushalte über einen Anschluß an die öffentliche Kanalisation. Die restlichen 4 % der Haushalte haben eine eigene dezentrale Abwasserentsorgungsanlage (Kleinkläranlage).
Für die Einleitung in den öffentlichen Kanal wenden Sie sich bitte an den Abwasserbetrieb der Stadt Weimar, Schubertstraße 2, 99423 Weimar (Tel.: 03643-7497-0).
Soll die Abwasserentsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde
Gebühren
Der Abwasserbetrieb erhebt für die Einleitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Wasserhaushaltsgesetz
- § 58 Thüringer Wassergesetz
- Kommunalabgabengesetz für das Land Thüringen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Angelika Auerswald
E-Mail:umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-916
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