Anliegen: Elektroaltgeräte/Elektronikschrott
Beschreibung
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz "...bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung..., um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern."Ab 24. März 2006 gilt: Neben den elektronischen gehören nun auch die elektrischen Geräte (kurz gesagt: "Alles, wo Strom durchfließt") zum Elektroschrott und werden auf Kosten der Herstellerfirma einer umweltgerechten Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt:
- Geräte der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radio, Plattenspieler, CD-Player, Videogerät oder Computer
- Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Elektroherd, Gasherd mit elektrischen Bauteilen, Kühlschrank oder Gefriergeräte,
- Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren aus Deckenleuchten oder Röhren aus Solarien oder Gesichtsbräunern
- Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Heizlüfter, Mikrowelle, Toaster, Mixer, Kaffeemaschine, Nähmaschine, Bügeleisen oder elektrische Messer .
Die kostenlose Annahme in der Stadt Weimar erfolgt auf dem Wertstoffhof der Stadtwirtschaft Weimar GmbH - Entsorgungsbetrieb - Industriestr. 14. Dort stehen Container für die jeweiligen Geräte bereit. Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind Montags - Samstags 9:00 - 17:00 Uhr.
Kostenpflichtig ist die Abholung der Elektrogeräte (Transportpauschale von 8,00 €).Weitere Informationen und Öffnungszeiten des Werstoffhofes unter:
Bereich Entsorgung
Gebühren
Es fallen keine extra Gebühren an. (Die Kosten dafür tragen zukünftig die Hersteller, d.h. die Entsorgungskosten fließen in die Preisgestaltung für neue Geräte ein und sind vom Verbraucher indirekt zu finanzieren.)Der Entsorgungsbetrieb bietet einen Abholservice für Ihre Elektroaltgeräte an, eine Transportpauschale von 8,00 € wird für diese Dienstleistung erhoben.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der zurzeit gültigen Fassung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Christina Heller
E-Mail:umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-915
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