Anliegen: Klärschlammabfuhr
Beschreibung
Für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen ist in Weimar der Abwasserbetrieb der Stadt Weimar zuständig. Anfallender Klärschlamm aus Kleinkläranlagen muss über ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen entsorgt werden. Andere Entsorgungswege sind nicht zulässig.
Ansprechpartner:
Abwasserbetrieb Weimar
Schubertstraße 2
99423 Weimar
Tel.: 03643/7497-0
Gebühren
Der Abwasserbetrieb Weimar erhebt für die Klärschlammabfuhr Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- § 58 Thüringer Wassergesetz
- Kommunalabgabengesetz für das Land Thüringen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Antje Dalski
E-Mail:umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-924
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