Anliegen: Klärschlammabfuhr

Beschreibung

Für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen ist in Weimar der Abwasserbetrieb der Stadt Weimar zuständig. Anfallender Klärschlamm aus Kleinkläranlagen muss über ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen entsorgt werden. Andere Entsorgungswege sind nicht zulässig. 

Ansprechpartner:

Abwasserbetrieb Weimar

Schubertstraße 2

99423 Weimar

Tel.: 03643/7497-0 

 

Gebühren

Der Abwasserbetrieb Weimar erhebt für die Klärschlammabfuhr Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.

 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
  • Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • § 58 Thüringer Wassergesetz 
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Thüringen

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

 

Ansprechpartner

Frau Antje Dalski
E-Mail:umweltspamfilter@stadtweimarspamfilter.de
Telefon: (03643) 762-924
zum Kontaktformular