Anliegen: Restmüll
Beschreibung
Die Organisation der Restmüllentsorgung in der Stadt Weimar wurde zum 01.01.2012 verändert:
- Das Mindestvorhaltevolumen der Restmülltonnnen in den Haushalten wurde von 20 l pro Person und Woche auf 15 l pro Person und Woche gesenkt.
- Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt nur noch 2-mal wöchentlich (außer für 1,1m3 Behälter)
Eine nach Straßen geordnete Übersicht zu den Entsorgungstagen und Wochen können Sie hier herunterladen (pdf): https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/buergerservice/Aktuelle_Angebote/abfallentsorgungskalender.pdf
Restmüll ist ein Gemisch aus Stoffen, die von den etablierten Verwertungswegen nicht verwertet werden können oder sollen. Restmüll aus privaten Haushalten (Hausmüll) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, Städte) zur Entsorgung zu überlassen. Diese sind verpflichtet, den Restmüll aus den privaten Haushalen ihres Gebietes nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung einem ordnungsgemäßen Entsorgungsweg zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Dritte mit dieser Aufgabe beauftragen. Beauftragter Dritter der Stadt Weimar ist die Weimar Stadtwirtschaft GmbH.
Die Art und Weise der Abfallentsorgung in der Stadt Weimar sind in der Abfallsatzung, die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar festgelegt (siehe Ortsrecht). Zur Sicherstellung einer jederzeit geordneten Restmüllentsorgung wird ein Mindestvorhaltevolumen (Mindestvolumen) festgelegt.
Restmülltonne
In die Restmülltonne gehören zum Beispiel:
- Gebrauchtkunststoffe wie kaputtes Spielzeug, Eimer...
- Spülschwämme oder Zahnbürsten
- Windeln, Binden und andere Hygieneartikel
- Tapeten- und Teppichreste in kleineren Mengen
- Kehricht und Staubsaugerbeutel
- stark verschmutzte Verpackungen
- Porzellanscherben in kleineren Mengen
- Glüh- und Halogenbirnen
- Zigarettenstummel, Kaugummi
- Ausgetrocknete Farben
Das gehört nicht in die Restmülltonne :
- Brauchbarer Hausrat, intakte Möbel
- Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium sowie Milch- und Safttüten (Wertstoffsammelcontainer)
- Papier, Pappe, Kartonagen (Sammelcontainer)
- Biomüll, pflanzliche und tierische Abfälle, Papiertaschentücher
- Küchenpapier, Kleintierstreu (Biotonne)
- Glas und Metall, Konserven- und Getränkedosen (Sammelcontainer)
- Textilien, Schuhe (Sammelcontainer)
- Batterien und Akkus (Einzelhandel, Sammelstellen und Schadstoffmobil)
- Elektro- und Elektronikschrott, (Wertstoffhof)
- Sperriger Hausrat (Sperrmüllabfuhr)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Schadstoffmobil)
- Energiesparlampen(Wertstoffhof, Einzelhandel)
Zur An- und Ummeldung der Abfallbehälter können Sie das Formular der Stadtwirtschaft nutzen. Sie können es hier herunterladen (pdf): http://sw-weimar.de/fileadmin/user_upload/swi/pdf/anmeldung_abfallbehaelter.pdf
Gebühren
Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der jeweilig aktuellen Fassung (siehe Ortsrecht)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar (Abfallsatzung) in der jeweils gültigen Fassung
- Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der jeweils gültigen Fassung
- Die aktuelle Abfall- und Abfallgebührensatzung finden Sie hier: www.sw-weimar.de/swi/hauptmenu/entsorgung/satzungen-stadt-weimar.html
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Kreislaufwirtschaftsgesetz und nachfolgende Verordnungen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr Holger Enders
E-Mail:umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-949
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