Anliegen: Sperrmüll
Beschreibung
Die Abholung Ihres Sperrmülls erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Stadtwirtschaft Weimar GmbH. Ihren Abholtermin erfahren Sie unmittelbar bei der telefonischen Anmeldung. Die Mitarbeiter nehmen Ihre Anmeldung unter der Telefonnummer 4341888 entgegen. Geben Sie bitte eine genaue Aufstellung der abzuholenden Gegenstände an. Der Sperrmüll muss zum vereinbarten Abholtermin bis 6:00 Uhr morgens neben dem Abholplatz der Restmülltonne bereit gestellt werden.
Als Sperrmüll werden die Abfälle bezeichnet, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichtes oder ihrer Sperrigkeit nicht in die normale Restmülltonne passen. Dazu zählen bewegliche Gegenstände wie Möbel, Möbelstücke, Polstermöbel, Betten, Stühle, Kinderwagen, Kisten, Koffer, Körbe u. a., Matratzen, Federbetten, Bodenbeläge, Teppiche, Lampen, sperriges Kinderspielzeug, Plastikbadewannen und - wassertonnen, die überlicherweise innerhalb von Gebäuden aufbewahrt werden.
Nicht zum Sperrmüll gehören: Gegenstände, die von Bau- und Renovierungsmaßnahmen herrühren, insbesondere Bauschutt, Bodenauschub, Zäune, Türen, Paneele, Holzfußböden, Fenster und Türen, Rolläden, Tapetenreste, Sanitärkeramik, Ölradiatoren, Nachtspeicher- und andere Öfen sowie Mopeds, Motorräder und Autoteile, Behälter mit gefährlichem Inhalt, Verpackungsabfälle, Klaviere, Gartenabfälle, Altkleider, in Kartons, Säcken o. ä. verpackte Kleinteile und Hausmüll.
Im Zweifel können Sie bei der Umweltabteilung unter Telefon 762915 erfragen, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören. Haben Sie schnellen Entsorgungsbedarf nutzen Sie bitte den Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes, Industriestraße 14, 99427 Weimar. Dort können Sie Ihren Sperrmüll selbst kostenfrei anliefern. Auch Elektrogeräte werden bei Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof kostenfrei entgegengenommen.
Möbel zu verschenken?
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Möbel anderen noch gefallen und von Nutzen sein könnten, bieten Sie diese einfach wohltätigen Vereinen an (z. B. Weimarer Tafel, Tel. 2410552).
Informationen auch unter: Stadtwirtschaft Weimar, Bereich Entsorgung
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar in der jeweils gültigen Fassung. Die Abfall– und Abfallgebührensatzung finden Sie hier in den Bürgeranliegen, Bereich Ortsrecht Punkt 6. Bauwesen :
- 69.1 Abfallsatzung
- 69.2 Abfallgebührensatzung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Christina Heller
E-Mail:christina.heller@stadtweimar.de
Telefon: 03643 / 762-915
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